Sehr ausführlich befaßt sich der A. nach in dieser Reihe gewohnten Prinzipien mit Biographien im Frankreich der J. 1070 bis 1220, im England der J. 1066 bis 1220 und im
Sacrum Imperium der J. 1070 bis 1220. Abschließend werden die Ränder Europas noch untersucht. Im Abschnitt Frankreich führt der Vf. in erster Linie Mönchs- und Königsbiographien und deren Verfasser mit knappen biographischen Angaben an. Als Beispiele seien genannt: Marbod v. Rennes, Baudri v. Bourgueil, Hildebert v. Lavardin, die Kluniaszenser Gilo, Nalgod und Rudolf, Wilhelm v. St. Thierry, Ernald v. Bonneval, Gottfried v. Auxerre für die Mönchsbiographien und Suger v. St. Denis, Rigordus, Mönch v. St. Denis, Willelmus Brito, Wilhelm v. Poitiers für die Königsbiographien. Schließlich beleuchtet der A. noch die Welle der autobiographischen Werke, wie z.B. von Guibert v. Nogent oder Abaelard, die im Frankreich des 12. Jh.s anhob. Im zweiten Kapitel («England unter der Herrschaft der Novi Angli») werden ebenso Mönchs- und Königsbiographien und autobiographische Werke, wie z.B. von Goscelin, Folcard, Osbern v. Canterbury, Eadmer v. Canterbury, Wilhelm v. Malmesbury, Osbert v. Clare, Aelred v. Rievaulx, Gerald v. Wales vorgestellt. Hierbei bemerkt der Vf., daß die Thomas-Becket-Biographien (z.B. von Johannes v. Salisbury, Eduard Grim, Wilhelm v. Canterbury, Benedikt v. Peterborough und Herbert v. Bosham) in England genauso überwogen, wie in Frankreich die Bernhard-Biographien. Der dritte und umfangreichste Abschnitt beschäftigt sich mit den Biographen im Reich, wie Adam v. Bremen, Lampert v. Hersfeld, Reginhard v. Siegburg, Norbert v. Iburg, Rupert v. Deutz, Uodalscalc, Rangerius v. Lucca, Wido v. Ferrara, die in erster Linie Bischofsviten, die z.T. auch polemischer Natur waren, verfaßten. Die Viten von Norbert v. Xanten und Otto v. Bamberg werden als herausragende Beispiele für Bischofsbiographien genannt. In diesem Kapitel bleiben die römischen Papstbiographien, die zu Beginn des Untersuchungszeitraums allerdings keine bedeutende Rolle spielen, nicht unberücksichtigt. Als Papstbiographen werden u.a. Pandulf und Boso angeführt. Auf dem Gebiet der Herrscherbiographien stechen die
Vita Henrici IV eines Anonymus und die
Gesta Friderici Ottos v. Freising und Rahewins hervor. Es wird daraufhin gewiesen, daß mancherorts auch Biographien über Grafen, Ritter, Kaufleute, Angehörige des niederen Klerus und Frauen verfaßt wurden. Im letzten Abschnitt dieses Halbbandes nimmt der Vf. die Ränder Europas unter die Lupe, ob und ggf. in welchem Umfang dort biographische Werke erstellt wurden. Hierzu zählt er Irland, Schottland, Spanien, Portugal, Ungarn, Böhmen, Polen, Skandinavien und den beneventanischen Kulturkreis, ausgehend von Montecassino. Am Ende des Bandes findet sich eine Auswahl von literarisch und historisch bedeutenden lateinischen Biographien, sortiert nach Gruppen. Eine Zeittafel, ein Verzeichnis der zitierten Hss., Inkunabeln und Urkunden, ein Namensregister und ein Nachwort des Vf. beschließen den Band. (Michael Bachmann)
Riduci